Pflichtexemplare

Jeder meiner treuen Leser wird wissen, was Pflichtexemplare sind: Von jedem Buch, das jemals geschrieben wurde, muß ein Exemplar in Korisanders Bibliothek zu Koristir stehen. Der arme Halan verbrachte viel Zeit seines jungen Lebens damit, durchs Land zu reisen und bei den selbsternannten Gelehrten die Bücher abzuholen, um sicherzugehen, daß sie auch wirklich exakte Abschriften der Originale sind.
Nur – das habe ich mir nicht ausgedacht. Nicht wirklich. Denn von jedem Buch, das in Deutschland erscheint, muß ein Exemplar an die Deutsche Bibliothek in Frankfurt geliefert werden und eines an die Deutsche Bücherei in Leipzig (daß Deutschland als wohl einziges Land der Welt zwei Nationalbibliotheken hat, geht noch auf die Trennung zurück und wurde nach der Wiedervereinigung beibehalten, weil man keiner Institution den Vorang geben wollte). Das sind Pflichtexemplare. Als studierte Bibliothekarin weiß ich das, und weiß auch, daß es meine Pflicht ist, die Deutsche Bücherei auf meine Veröffentlichungen hinzuweisen. Schrieb also mit stolzgeschwellter Brust eine E-Mail nach Leipzig:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe über den amerikanischen Print-on-Demand-Anbieter http://www.lulu.com zwei Romane veröffentlicht; jeweils in gebundener und Paperback-Form. Nach meiner Information muß ich hiervon Pflichtexemplare einreichen.
Als ich Mitte der Neunzigerjahre Bibliothekswesen studierte, bestand noch die Möglichkeit, daß Kleinstverlegern die Unkosten für diese Exemplare erstattet werden konnten, jedoch weiß ich nicht, ob sich das seither geändert hat.
Bitte informieren Sie mich, in welcher Form und Menge ich meine Pflichtexemplare einreichen kann bzw. sollte, damit ich nicht in Verzug gerate und alles seinen Weg gehen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Maja Ilisch

Die Leipziger Bibliothekare waren erfreut über meine Meldung und riefen mich wenige Tage später an. Ich habe Glück: Es genügt, wenn ich Exemplare der gebundenen Bücher einreiche, jeweils zwei Stück (eines davon geht dann nach Frankfurt). Wo ich dagegen Pech habe, ist die Kostenerstattung bei Kleinstauflagen: Die gibt es nämlich nicht mehr, bzw. nur noch dann, wenn dem Verleger Kosten von über EUR 100,- je Buch entstehen. Aber mich kostet ein gebundenes Exemplar immer noch etwas über EUR 20,-, und bei vier Büchern reißt das doch ein immenses Loch in mein kleines Hartz-IV-Portemonnaie.
Ich bin selbst schuld. Was mußte ich mich auch schon wieder gleich als Verlag aufspielen? Jetzt behandelt mich die DB wie einen vom Fach – sehr schmeichelhaft auf der einen Seite, auf der anderen Seite können sie ihre Exemplare jetzt einklagen. Aber ich kenne ja meine Pflichten und weiß, was sich für eine brave Buchhändlerin gehört. Die Bücher sind bestellt. Und im September kann ich mir dann auch wieder was zu Essen kaufen…

Nur mit der Buchausgabe der Flöte aus Eis werde ich dann doch ein wenig warten.

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