Ich warte nicht erst seit drei Monaten auf einen Buchvertrag. Wünschen tue ich ihn mir schon lange, darauf hoffen tue ich spätestens seit ich meinen Agenturvertrag bekommen habe, Chancen drauf ausrechnen spätestens seit der Fertigstzellung von Geigenzauber, und so wirklich wirklich wirklich damit rechnen, seit Das Puppenzimmer an den Start gegangen ist. Ich weiß, man steckt nicht drin. Drängeln hilft nicht. Die Verlage treffen ihre eigenen Entscheidungen, wann und wie sie wollen. Aber meine ganze Lebensplanung ist jetzt darauf ausgerichtet, dass ich einen Vertrag für die Puppen bekomme und mich damit selbständig mache, als Autorin, so wie ich es mir schon als kleines Mädchen gewünscht habe. So, wie es Grey im letzten Jahr getan hat, mein großes Vorbild. Aber die Zeiten haben sich geändert – nicht, was den Buchmarkt betrifft, aber den Gründungszuschuss, mit dem die Arbeitsagentur denen hilft, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen. Nach der alten Regelung hätte ich bis Ende Juni Zeit, den Antrag zu stellen, und das Gründungsgeld war eine Muss-Leistung, die jedem, der den Antrag form- und fristgerecht gestellt hat, gewährt wurde.
Seit Dezember vergangenen Jahres gelten neue Regeln. Zum einen muss der Antrag jetzt nicht neunzig, sondern hundertfünfzig Tage vor Ende des Arbeitslosengeldanspruchs gestellt werden – das ist in meinem Fall Ende April.… Weiterlesen